Rahmenbedingungen für die Tippgeber-Prämie
Stand 19.02.15
1. Wie berechnet sich die Tippgeber-Prämie?
Die Höhe der Prämie, die wir im Erfolgsfall an den findigen Tippgeber zahlen, beträgt bei notariellen Kaufverträgen zu Eigentumswohnungen, Häusern und Grundstücken, die durch uns vermittelt werden,
10% der durch uns erzielten Nettoprovision (d.h. exkl. gesetzl. MwSt.).
Berechnungsbeispiel
Tipp-Geber vermittelt Kontakt zu einem Immobilienverkäufer
2. Wie ist der Tippgeber Ablauf?
2.1. Sie teilen uns folgende Informationen über das >>Tippgeber-Formular (PDF)<< mit:
- Ihren Namen, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer
- Objekttyp und Anschrift der zu verkaufenden Immobilie
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Eigentümers der Immobilie
2.2. Bitte bestätigen Sie als Tippgeber mit Ihrer Unterschrift auf dem Tippgeber-Kontaktformular, dass Sie die Rahmenbedingungen für die Tippgeber-Prämie gelesen haben und ausdrücklich mit deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis einverstanden sind.
2.3. Auch eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers auf dem Tippgeber-Kontaktformular ist erforderlich, dass er mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten an Eifridt Immobilien GmbH einverstanden ist und Eifridt Immobilien GmbH telefonisch oder per E-mail mit dem Eigentümer in Kontakt treten darf.
2.4. Das von Eigentümer und Tippgeber unterschriebene Tippgeber-Kontaktformular senden Sie bitte per Post im Original an: Eifridt Immobilien GmbH, Buchstauden 11, 78269 Volkertshausen.
Bedenken Sie bitte, dass gute Erfolgsaussichten gegeben sind, weil der Eigentümer bereits im Vorfeld sein Einverständnis zu unserer Kontaktaufnahme gegeben hat und wir uns auf Ihre Empfehlung beziehen dürfen.
Wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung über die Vereinbarung einer Tippgeber-Prämie, sobald wir einen Makleralleinauftrag mit dem Eigentümer geschlossen haben.
Mit der Weitergabe eines Objekttipps an Eifridt Immobilien GmbH und mit ihrer Unterschrift auf dem
>> Tippgeber-Formular << erkennen der Tippgeber und der Eigentümer des Verkaufsobjekts die Rahmenbedingungen für die Tippgeber-Prämie an.
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie sind erfüllt, wenn
- das Tippgeberformular entsprechend Ziff. 2.1. der Rahmenbedingungen ausgefüllt und vom Tippgeber per Post mit den originalen Unterschriften an Eifridt Immobilien GmbH, Buchstauden 11, 78269 Volkertshausen, übersandt wurde.
- wir Ihren Objekttipp annehmen,
- uns die Verkaufsabsicht des Eigentümers noch nicht bekannt ist,
- kein anderer Immobilienmakler bereits mit der Vermittlung beauftragt ist,
- wir einen Alleinauftrag vom Eigentümer erhalten,
- wir aufgrund Ihres Tipps einen erfolgreichen Vertragsabschluss vermitteln,
- die Maklerprovision vollständig an uns überwiesen wurde.
Die Tippgeber-Prämie wird innerhalb eines Monats ausbezahlt, sobald die Maklerprovision vollständig an uns überwiesen wurde.
Die Fa. Eifridt Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, Objekttipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Vergütung, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Objekttipps nur auf den Raum Hegau, den Bodensee und den Schwarzwald (unser Verkaufsgebiet) beziehen sollen.
Die Fa. Eifridt Immobilien GmbH behält sich die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie zu verändern vor.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Wer kann Tippgeber werden?
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Als Tippgeber ausgeschlossen sind die Eigentümer des angebotenen Immobilienobjekts.
5. Hinweis für Personenkreise, die einem Standesrecht unterliegen
z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater:
Wir weisen vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass vorstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/ Mandaten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist Tippgeber-Prämien zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Prämie zustande kommt.