Information für unsere Kunden
Als Verbraucher kennen Sie das Recht zum Widerruf eines Vertrages aus dem Online- Handel oder bei dem Abschluss eines Zeitschriften-Abonnements an der Haustür. Seit dem 13.06.2014 besteht ein Widerrufsrecht auch für Verträge mit Immobilienmaklern
(EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU).
Verhält sich der Makler gesetzeskonform, stellt er nun jedem Interessenten zunächst Verbraucherinformationen über den Maklervertrag und das Widerrufsrecht zur Verfügung. Als Makler von Gebrauchtimmobilien nehmen wir die gesetzlichen Verpflichtungen sehr ernst. Sofern Sie als Interessent eine unserer Immobilie anfragen, werden Sie daher durch uns entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über Ihre Verbraucherrechte informiert. Dieses führt in der Praxis regelmäßig zu Irritationen, weil ein falscher Eindruck der Verbindlichkeit und Kostenpflicht einer Anfrage erweckt wird, die Sie zunächst erst einmal ganz unverbindlich gemeint haben.
Der Erhalt von Unterlagen zum Objekt, die Durchführung von Besichtigungen etc. ist wie bisher kostenlos und unverbindlich.
Auch hinsichtlich der Immobilie selbst ergibt sich aus der Anfrage an den Makler keinerlei Verbindlichkeit.
Ein Anspruch des Maklers auf Zahlung der Maklercourtage besteht nur dann, wenn der gewünschte Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag über das Objekt durch den Nachweis des Maklers tatsächlich rechtswirksam zustande kommt.
Wegen des bestehenden Widerrufsrechtes kann der Makler die gewünschten Informationen grundsätzlich aber erst nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist erteilen. Nur, wenn Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Tätigwerden erteilen, können wir unsere Leistung sofort für Sie erbringen.
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen hierzu und zu unseren Immobilien.